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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der MENZ Naturbaustoffe GmbH
Stand: April 2025

  1. Geltungsbereich und Allgemeines

(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Naturbaustoffen, insbesondere Natursteinen, Kies, Sand und weiteren Produkten für den Garten und Landschaftsbau, die durch die MENZ Naturbaustoffe GmbH (im Folgenden: „wir“) mit ihren Kunden, gleich ob Wiederverkäufer oder Verbraucher (im Folgenden: „Kunde“) geschlossen werden.

(2) Ausnahmen gelten nur, sofern im Einzelfall besondere schriftliche Vereinbarungen getroffen werden. Einer ausdrücklichen Bezugnahme auf diese AGB bedarf es nicht. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

(3) Zeichnungen, Kalkulationen, Maße- und Flächenberechnungen sowie Zusagen und Absprachen mit uns oder unseren Vertretern bedürfen zur Rechtsverbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

(4) Die AGB gelten für sämtliche Verkaufswege, insbesondere für Verkäufe ab Lager Wiesbaden, per Spedition sowie über den Online-Shop unter www.menz-gmbh.de.

  1. Angebote, Aufträge und Vertragsabschluss

(1) Sämtliche von uns abgegebenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware zustande. Im Rahmen des Online-Shops erfolgt der Vertragsschluss mit Übermittlung der elektronischen Auftragsbestätigung. Die Darstellung der Waren im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog.

(2) Alle angegebenen Preise sind für Gewerbekunden Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Für Verbraucher sind die Preise als Bruttopreise inklusive MwSt ausgewiesen.

  1. Lieferung und Versand

(1) Die Lieferungen erfolgt ab Lager Wiesbaden oder durch beauftragte Speditionen an die angegebene Lieferadresse.

(2) Schüttgüter werden gekippt, Paletten- und Stückgut per Kran oder Hubwagen geliefert. Die Wahl der Versandart obliegt uns, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Transportverpackungen gehen in das Eigentum des Kunden über. Euro- und Werkspaletten können bei Anlieferung getauscht werden, anderenfalls werden sie dem Kunden berechnet.

(3) Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Bei Online-Bestellungen erfolgt der Versand in der Regel binnen 3 bis 10 Werktagen nach Zahlungseingang bzw. Auftragsbestätigung.

(4) Die Ermittlung des Gewichts oder des Maßes der Lkw-Lieferungen erfolgt in unserer Umschlagsstelle durch unser Lagerpersonal. Diese Gewichts- oder Maßermittlung ist für beide Teile bindend.

(5) Im Falle des Leistungsverzugs hat uns der Kunde eine angemessene, mindestens 10 Arbeitstage betragende Nachfrist zu setzen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen nicht erfolgter Lieferungen oder Teillieferungen ist ausgeschlossen. Eine Haftung für eine stundengenaue Lieferung ist ausgeschlossen.

(6) Wenn infolge des Verschuldens des Kunden die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, so steht uns nach unserer Wahl das Recht zu, entweder eine Rückstandsrechnung auszustellen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Der Kunde hat jederzeit die freie Zufahrtsmöglichkeit zur Verwendungsstelle zu gewährleisten. Eingetretene Wartezeiten werden dem Kunden berechnet.

(7) Wir sind darüber hinaus berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, sofern von uns nicht zu vertretende Umstände die Ausführung übernommener Aufträge erschweren, verzögern oder unmöglich machen. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Mangel an Arbeitskräften, Streiks und Aussperrungen, gleichgültig aus welchem Grund, Verkehrsstörungen oder -beschränkungen, öffentliche Unruhen, Krieg, Mobilmachung oder andere unabwendbare Ereignisse, die bei uns oder unseren Vorlieferanten eintreten sowie von uns unverschuldetes Unvermögen befreien uns im Umfang und für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht. Zur Leistung von Schadenersatz oder zur Nacherfüllung sind wir nicht verpflichtet.

(8) Vor vollumfänglicher Zahlung fälliger Rechnungsbeträge und Verzugszinsen sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus laufenden Verträgen verpflichtet. Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein, so können wir für noch ausstehende Lieferungen aus laufenden Verträgen unter Fortfall des Zahlungsziels bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.

(9) Bei Bestellungen, die am Lager fertig kommissioniert sind, lagern wir die Ware 14 Tage ab Kommissionierung kostenfrei. Ab dem 15. Tag fallen Lagerkosten von 1 € pro Palettenstellplatz und Tag an. Der Käufer wird über die Fertigstellung informiert; die Frist beginnt mit der Auftragsbestätigung.

(10) Ist der Kunde Unternehmer, wird die Ware stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden transportiert.

  1. Gefahrübergang

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht beim Transport in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu welchem die Ware verladen ist.

(2) Abweichend hiervon geht bei Verbrauchern die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an den Kunden über.

(3) Eine Transportversicherung wird nur auf besonderes und schriftliches Verlangen des Kunden auf dessen Kosten abgeschlossen.

 

5.Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich ab Lager Wiesbaden. Etwaige Transport- und Verpackungskosten werden gesondert ausgewiesen.

(2) Unsere Rechnungen sind bei Erstgeschäften/-kunden ohne Abzug zur sofortigen Barzahlung und in allen anderen Fällen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Skontobedingungen erfolgen nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Paletten und Verpackung, Kippgebühren, KWZ, Maut sowie Fuhr- und Arbeitslöhne sind nicht skontierfähig.

(4) Ein Kleinwasserzuschlag wird nach Rheinpegel Maxau unterhalb 4,20 m pro 10 % mit € 0,50 pro Tonne berechnet.

(5) Es gilt ein Mindestumsatz i. H. € 10,- für Käufe ab unserem Lager.

(6) Bei Sonderanfertigungen und -bestellungen hat der Kunde eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Warenwertes zu leisten.

(7) Die Aufrechnung und die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge ist unzulässig, es sei denn, die Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

(8) Für die 2. und jede weitere Mahnung werden Mahnkosten in Höhe von jeweils € 10,- pauschal berechnet. Zahlungen des Kunden werden zunächst zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen sowie Mahn- und Inkassokosten verwendet. Unsere Vertreter sind zur Entgegennahme schuldbefreiender Zahlungen nur aufgrund einer schriftlich vorzulegenden Inkassovollmacht berechtigt.

(9) Bei Warenrückgaben von Lagerartikeln werden 20 % des Warenwerts als Wiedereinlagerungsgebühren abgezogen; eine Rückgabe von Sonderbestellungen oder -anfertigungen ist ausgeschlossen.

  1. Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung in unserem Eigentum.

(2) Ist der Kunde Unternehmer gilt ergänzend folgendes:

(a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt.

(b) Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes der Ware an uns erfolgt. Der Kunde hat mit seinem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass der Abnehmer erst mit dieser Zahlung Eigentum erwirbt.

(c) Wird die gelieferte Ware vom Kunden zu einer neuen Sache verarbeitet oder mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so erfolgt die Verarbeitung für uns. Ein Eigentumserwerb des Kunden oder Dritter nach § 950 BGB ist ausgeschlossen. Der Kunde verwahrt die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieses Abschnittes. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Kunden gehörenden Gegenständen erwerben wir Miteigentum an der Vorbehaltsware in Höhe des Anteils, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten Ware zum Wert der übrigen verarbeiteten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt. Sofern der Kunde Alleineigentum an der Vorbehaltsware erwirbt, räumt der Auftraggeber uns Miteigentum an der Vorbehaltsware im Verhältnis des Wertes der gelieferten und verarbeiteten Ware zu den übrigen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung ein. Wert der Vorbehaltsware ist unser Rechnungswert zuzüglich eines Sicherungsaufschlags von 20 %.

(d) Für den Fall der Veräußerung der Ware oder der Vorbehaltsware tritt der Kunde hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an uns ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, der dem Wert der Ware bzw. der Vorbehaltsware entspricht. Der uns abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.

(e) Verbindet der Kunde die Ware oder die Vorbehaltsware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, der dem Wert der Ware bzw. der Vorbehaltsware entspricht. Der uns abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.

(f) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Ware bzw. der Vorbehaltsware nur unter der Bedingung berechtigt, dass die Kaufpreisforderung im Sinne der vorstehenden Abtretungen auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen, einschließlich der Verpfändung und Sicherungsübereignung, und zur Verfügung über abgetretenen Forderungen ist der Kunde nicht berechtigt.

(g) Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der in diesem Abschnitt abgetretenen Forderungen berechtigt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an uns weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, sind wir berechtigt, die Einziehungsbefugnis zu widerrufen.

(h) Außerdem können wir nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber seinem Kunden verlangen.

(i) Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde uns gegenüber die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen seinen Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen.

(j) Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe der Ware bzw. der Vorbehaltsware zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Der Kunde erteilt uns schon jetzt die Erlaubnis, die Vorbehaltsware abzuholen und dazu sein Lagergrundstück bzw. seine Lagerräume zu betreten. Der Kunde ist für den Fall der Besitzergreifung für die damit entstehenden Kosten, einschließlich Versand, Verpackungs- und Transportversicherungskosten ersatzpflichtig. Weitergehende Schadenersatzansprüche behalten wir uns ausdrücklich vor. Im Herausgabeverlangen der Ware/Vorbehaltsware durch uns liegt keine Rücktrittserklärung, es sei denn, diese wird ausdrücklich erklärt.

  1. Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(2) Ein Unternehmer hat die gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, und die Lieferung einer offensichtlich anderen als der bestellten Ware oder Menge sind vom Kunden sofort bei Abnahme der Ware und noch vor ihrem Entladen zu rügen. Sobald die Ware abgeladen und der Lieferschein erhalten wurde, gilt die gelieferte Ware als genehmigt. Im Falle einer Rüge hat der Kunde die Ware zur Überprüfung durch uns unverarbeitet zu belassen. Erfolgt eine mündliche oder fernmündliche Rüge, bedarf sie unserer schriftlichen Bestätigung. Spediteure sind zur Entgegennahme der Rüge nicht befugt. Nicht offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, sind vom Kunden im Sinne des HGB unverzüglich nachdem er einen solchen Mangel festgestellt hat, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Lieferung, schriftlich anzuzeigen. Proben gelten nur dann als Beweismittel, wenn sie in Gegenwart eines von uns besonders Beauftragten entnommen worden sind. Bei nicht form- und/oder fristgerechter Rüge gilt die Ware als vertragsgemäß geliefert und genehmigt. Gleiches gilt, wenn unsere Ware seitens des Kunden oder eines Dritten mit anderen Gegenständen anderer Lieferanten und/oder mit anderen Stoffen vermischt oder vermengt, verarbeitet oder eingebaut wird.

(3) Bei form- und fristgerechter, berechtigter Mängelrüge ist uns zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

(4) Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren, sofern er Unternehmer ist, innerhalb von einem Jahr ab Ablieferung bzw. Übergabe.

(5) Sonderanfertigungen werden nach Zeichnung bzw. Schablone angefertigt. Ein Umtausch oder Rückgabe von sonderangefertigten Waren ist nicht möglich. Mutterboden unterliegt keiner Norm und sollte vom Käufer vor Abholung/Lieferung besichtigt werden. Spätere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Graue Granite können sich durch den Limonitierungsprozess im Laufe der Zeit verfärben; entsprechende Verfärbungen berechtigen nicht zu Reklamationen. Auch natürliche Farbschwankungen der Natursteinmaterialien stellen keinen Reklamationsgrund dar – Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Gebrauchte und unbearbeitete Materialien, Bruch- und Gabionensteine besitzen kein Prüfzeugnis, somit können wir keine Gewährleistung auf diese Materialien geben. Schüttgüter können einen Schmutzanteil von bis zu 5 %, gebrauchtes Pflaster von bis zu 10 % enthalten. Natursteine sind Produkte der Natur und einzigartig, sie unterliegen natürlichen Schwankungen in Farbe und Struktur. Bildmaterial kann nicht den tatsächlichen Farbton der Natursteinprodukte wiedergeben. Abweichungen, wie Farbunterschiede (auch korrosionsbedingt), Trübungen, Adern, Naturfehler der Poren, Einsprengungen, Haarrisse, Quarzadern, etc. sind natürlich und berechtigen nicht zur Reklamation, sofern sie handelsüblich sind. Dies gilt auch über den bemusterten Rahmen hinaus sowie für witterungsbedingte Farbveränderungen. Muster können keinesfalls alle in der Natur vorkommenden charakteristischen Merkmale wiedergeben. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass Schichten- und Sedimentgesteine zum Aufspalten neigen können. Lassen Sie sich hierzu in Sachen „spezielle Bauweisen“ von uns oder von unseren Mörtellieferanten beraten. Lagerhafte Gesteine (z. B. Gneise, Schiefer, Quarzit, Porphyr, Sedimente) neigen zu Aufspaltungen bzw. Rissbildungen. Ergussgesteine, wie z. B. Basalt und Basanit, können Spannungsrisse aufweisen, die in der Natur des Materials begründet sind. Verschiedene Materialien können sich unter Einfluss von Chemikalien verfärben (z. B. Basalt, Basanit, Kalkstein), was die Optik und Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigt. Es obliegt allein dem Kunden vor Gebrauch zu prüfen, welche Chemikalien unbedenklich verwendet werden können.

  1. Haftung

(1) Wir haften uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir – außer im Fall des Abs. 1 – nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Kardinalpflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im unternehmerischen Geschäftsverkehr ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen – mit Ausnahme von Leben, Körper und Gesundheit – ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind.

(4) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB).

(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(6) Eine Änderung der gesetzlichen Beweislastverteilung ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

  1. Haftung bei Anlieferung von Aushub

Bei Anlieferung von Aushub (Bauschutt, Grünschnitt, Erde, etc.) bestätigt der Kunde, nur unbelastetes Material zu liefern. Dies bestätigt er bei jeder Anlieferung durch seine Unterschrift auf dem Lieferbeleg. Von uns werden regelmäßig Materialproben untersucht. Wenn dem Kunde belastetes Material nachgewiesen werden kann, haftet er für sämtliche entstehenden Kosten.

  1. Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von uns auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von uns selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Weitere Informationen kann der Kunde unserer Datenschutzerklärung entnehmen.

(2) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung(en) jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Wir sind in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Verträgen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Vertrages.

 

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Streitbeilegung und Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den Vertragsbeziehungen ist der Sitz unseres Unternehmens in Wiesbaden.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn unser Vertragspartner Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens in Wiesbaden (Amts- und Landgericht Wiesbaden).

(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

(4) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Der Schriftform bedürfen auch jedwede Vereinbarungen, die den Inhalt oder den Umfang bestehender Verträge abändern.

(5) Soweit sich der Kunde eines – auch gesetzlichen – Vertreters bedient, so versichert dieser bei und durch den Vertragsabschluss, dass ihm die wirtschaftliche Situation des Kunden bekannt ist und keine Gründe gegeben sind, die die fristgerechte Bezahlung der Ware als gefährdet oder gar ausgeschlossen erscheinen lassen.

(6) Proben, Zeichnungen und Muster gelten als Durchschnittsausfall und bleiben nach geltendem Urheberrecht unser Eigentum. Der Kunde ist ohne schriftliche Vereinbarung nicht berechtigt, Proben, Zeichnungen und Muster zu nutzen bzw. zu verwerten.

(7) Ein Teilrücktritt berührt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht.

(8) Verbraucher haben die Möglichkeit, eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ findet. Dort finden sich Informationen über die Online-Streitbeilegung und sie dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen resultieren. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

(9) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige zulässige Klausel, die in ihrer Wirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

  1. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung

(1) Ist der Kunde eine natürliche Person, die einen Vertrag mit uns abschließt zu einem Zweck, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), steht ihm ein Widerrufsrecht zu.

(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

(3) Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (MENZ Naturbaustoffe GmbH, Mainzerstrasse 155, Telefon: 0611-7341680 E-Mail: info@menz-gmbh.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Muster-Widerrufsformular:
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • An MENZ Naturbaustoffe GmbH, Mainzerstrasse 155, E-Mail: info@menz-gmbh.de
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()
  • Bestellt am ()/erhalten am ()
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum
    (*) Unzutreffendes streichen.

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